Führerschein-Info
1. Die Polizeikontrolle: Welchen Aufforderungen muss nachgekommen werden?
Der Speichel- , Urin- und Bluttest kann abgelehnt werden. Eine Blutentnahme kann allerdings auch gegen Deinen Willen durchgesetzt werden (diese muß dann von einem Arzt vorgenommen werden).
Im Blut ist es schwerer etwas nachzuweisen, weil die Stoffe hier schneller abgebaut werden. Die Untersuchung bzw. der Beginn der Untersuchung dauert länger (ca. 30 Minuten bis 4Stunden), da erst ein Arzt hinzugezogen und der mutmaßliche Konsument mit auf die Wache genommen werden muss (oder meistens wird).
2. Sogennante „Verdachtsmomente“, wegen denen Du kontrolliert und eventuell Dein Auto durchsucht wird, können z.B. sein:
-auffälliges Fahrverhalten (z.B.kein Blinken)
-auffälliger Geruch nach Cannabis
-ungepflegte Autos oder auch laute Musik
-ausgedrückte Joints im Aschenbecher, Ziehröhrchen/lange Blättchen im Auto
-auffälliges Verhalten (lallen, Abwesenheit)
-verengte oder vergrößerte Pupillen/rote Augen
-ungepflegtes Aussehen
-szenetypisches Aussehen (Subkultur)
sowie noch weitere angebliche Hinweise auf das Konsumieren von illegalen Substanzen. Demnach könnte die Liste also unendlich erweitert werden.
Da Du also den Polizisten mehr oder weniger ausgeliefert bist, solltest Du immer schön freundlich aber bestimmt bleiben. Die Polizisten sind auch nur Menschen, die auf die Einhaltung unserer Gesetze zu achten haben. Im übrigen interessiert es die Polizei nicht unbedingt, warum Du heute so spät aufgestanden bist und weshalb Marmelade der beste Frühstücksaufstrich seit Menschengedenken ist.
3. Nachweis von Substanzen
Bei einem positiven Schweiß- oder Speicheltest (bis zu 20% falsches Ergebniss möglich) bzw. Urintest (selten falsch, neue Twintests mit Doppelstreifen) erfolgt immer eine Nachprüfung (Blutprobe).
Bei dem Urintest und der Blutuntersuchung wird auch nach Abbauprodukten getestet.
4. Wird immer alles getestet oder nur gezielt auf eine Substanz?
Es soll schon behauptet worden sein, dass immer nach Allem getestet wird, aber das stimmt nicht. Es ist zwar möglich, aber wesentlich teurer und wird von daher nicht immer gemacht.
5. Welche Angaben müssen gemacht werden?
Nur Personalangaben müssen gemacht werden, sonst nichts.
6. Was muss bei einer positiven Kontrolle unterschrieben werden?
Nichts unterschreiben, denn dazu bist Du nicht verpflichtet.
7. Darf die Polizei Dich Pusten lassen und später nach Drogen testen?
Dies ist zulässig, da es hier ausschließlich um die Fahrtüchtigkeit geht.
8. Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Gelegenheits- und Dauerkonsumenten (Cannabis)?
Bei einem unteren Level (kleiner als 1ng/ml) kann auf die MPU verzichtet werden. Ansonsten existieren keine Grenzwerte für den Konsum illegaler Substanzen (wie sonst beim Alkohol).
9. Was passiert bei einem Wert unter 1ng/ml Cannabis?
Es wird die Auflage erteilt, Drogenfreiheit nachzuweisen (3-6 Monate; Haaranalyse oder Urinkontrolle). Der Führerschein darf behalten werden.
Es kann auch ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Hierfür entscheidend ist auch der Abbauwert des THC-COOH (Carbonsäure). Als Richtwert gilt hier höher oder niedriger als 70ng/ml THC-COOH (MPU oder ärztliches Gutachten).
10. Bei und nach einer Polizeikontrolle.
Es ist sinnvoll Zeugen hinzuzuziehen, wenn Du kontrolliert wirst.
Notiere Dir auch Dienstgrad und Namen des Beamten. Nach der Kontrolle solltest Du so schnell wie möglich versuchen ein Gedankenprotokoll anzulegen, da Du Dich später wahrscheinlich nicht mehr so genau an alles erinnern kannst. Nützen wird Dir dies allerdings nur etwas bei Verfahrensfehlern oder falschen Aussagen der Polizisten.
11. Kann die Polizei auf Körperverletzung verklagt werden wenn sie eine Blutentnahme gegen Deinen Willen durchsetzen (und nichts finden)?
Nein, es geht nur um den Verdachtsmoment. Es reicht also schon die Aussage, dass jemand „komisch“ geschaut hat. Nur bei Verfahrensfehlern kann sich ein Widerspruch lohnen (z.B. eine falsche Aussage unter Zeugen).
12. Kann man den Führerschein z.B. in Polen wiedererlangen?
Hierzu muss ein Residenz-Nachweis von 184 Tagen im Jahr (Wohnsitz) belegt werden. Viele Anbieter gaukeln einem vor, dass das problemlos möglich ist, Vorsicht!
Aktualisierung:
Seit Februar 2009 ist dies nicht mehr möglich.
13. Der Führerschein wurde entzogen, was nun?
Normal ist mindestens ein Jahr Führerscheinentzug (bei Cannabis auch 6 Monate möglich).
Die stationäre Behandlung ist keine Vorschrift, aber sehr nützlich, wenn man den Führerschein schnell wiederhaben möchte. Immer wenn die Frage einer möglichen Abhängigkeit besteht (z.B. bei Opiaten oder dem Konsum von mehreren illegalen Substanzen), ist es günstig zumindest einen Entzug gemacht zu haben.
Bei einer „Gefährdung“ ist es oftmals ebenso ratsam einen längeren Zeitraum bis zur MPU verstreichen zu lassen (18 Monate), da es von den Prüfern als unwahrscheinlich angesehen wird von heute auf morgen abstinent leben zu können und „geläutert“ zu sein.
14. Was entscheidet über die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges?
Entscheidend ist hier immer die „charakterliche Eignung“ des Verkehrsteilnehmers.
Konsumenten von harten Drogen (Heroin, Ecstasy, Amphetamine...) sind laut Gesetz charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet und verlieren im Normalfall ihre Fahrerlaubnis. Das gilt auch dann, wenn der Konsument beim Autofahren nicht unter Drogeneinfluss stand oder wenn er selbst kein Auto besitzt, aber seine „Drogenabhängigkeit“ bzw. den Konsum offiziell zugegeben hat.
15. Fahrverbot und Führerscheinverlust
Drogenkonsum im Straßenverkehr führt grundsätzlich erst einmal zu einem Fahrverbot von einem Monat (bei Ersttätern; durch das Ordungsamt der Stadt XY).
Allerdings wird daraus im Normalfall der komplette Entzug der Fahrerlaubnis.
Zuerst wird also das Fahrverbot bekannt gemacht und später der Führerschein gänzlich entzogen (durch die Führerscheinstelle).
16. Wiedererlangen des Führerscheins und die damit verbundenen Kosten
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, bekommt man sie im Normalfall erst nach Bestehen einer MPU zurück. Notwendig ist dafür u.a. der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz, bei Cannabis eventuell auch 6-12 Monate.
Der Zeitraum beginnt mit dem ersten Clean-Nachweis (forensisch). Sobald Du Deine Drogenfreiheit nachweisen kannst, solltest Du Dir diese sofort (ordnungsgemäß) bestätigen lassen.
Die Kosten (Strafe):
Einmalig (Ordnungsamt): 1 Monat Fahrverbot+ 500 Euro und 4 Punkte in Flensburg
Wiederholungsfall: 3 Monate Fahrverbot+ 750 Euro und 4 Punkte
Jedes weitere mal: 3 Monate Fahrverbot+ 1000 Euro und 4 Punkte
Wiedererlangung des Führerscheins:
Neuantrag:
Ca. 190 Euro
Drogenscreenings (forensische):
Entweder eine einmalige Haaranalyse (mindestens 4cm): Ca. 190 Euro
oder 4-6 unmittelbare Urinkontrollen: Je Kontrolle ca. 92 Euro
Mehr Kontrollen können sich positiv auf die MPU auswirken.
MPU:
Eine Fragestellung (z.B. „nur“ Cannabis): 530 Euro
Zwei Fragestellungen (z.B. Ecstasy und Alkohol): 750 Euro
Sonstiges:
Führungszeugnis, Passbild, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kurs): 50-100 Euro
Empfehlung:
Vorgespräch mit dem TÜV-Nord: 65 Euro
Neue Regelung:
Bei frühzeitiger Anmeldung für eine Haaranalyse, ist der Preis dieser Analyse in den Kosten der MPU enthalten.
17. Einsicht in die Verkehrsakte
Für das Bestehen der MPU ist auch die Verkehrsakte relevant. Hier können ganz andere Sachen drinstehen als angenommen werden. Deshalb ist es ratsam Einsicht in die Verkehrsakte zu beantragen, damit man weiß, was drinsteht (Akte darf nicht mitgenommen werden).
18. Führungszeugnis
Das Führungszeugnis sollte man sich nach Hause und nicht direkt zur Vorbereitung an die MPU schicken lassen (damit man selbst zuerst sieht, was dort aufgeführt ist).
19. Darf ich unter einem Substitut Autofahren?
Autofahren unter Einahme eines Substitutes ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Allerdings kann unter bestimmten Vorrausetzungen eine Genehmigung erteilt werden: Beikonsumfreiheit von mindestens einem Jahr, Alkoholfreiheit von mindestens einem Jahr (mit Nachweis!), bei einem einzigen Arzt (innerhalb des Jahres kein Arztwechsel möglich) sowie eine gute schriftliche Prognose des Arztes sind nötig.
20. Was kann getan werden um seine Chancen bei einer MPU zu verbessern?
Für die MPU ist es immer von Vorteil, wenn nachgewiesen werden kann, dass an der „charakterlichen Eignung“ gearbeitet bzw. diese verbessert wurde (Therapie, Reflexionsgespräche etc.).
Eine Institution (z.B.Suchtberatungsstelle oder ein Psychologe) ist hier besser als der Chef oder ein „guter Bekannter“. Dies sollte schriftlich bestätigt werden. Auch zusätzliche Drogenscreenings verbessern die Chancen bei einer MPU (das kostet natürlich).
21. Ohne Auto aber mit Konsum und/oder Besitz unterwegs gewesen?
Der Besitz von illegalen Stoffen oder das Rauchen eines Joints auf einer Grünfläche (und nicht nur da) reicht aus, um Post von der Führerscheinstelle zu bekommen (vorrausgesetzt derjenige hat einen Führerschein und wird von der Polizei angetroffen). Dies ist eine Kann-Bestimmung. Kann- muss aber nicht (Ermessensspielraum der Polizisten). Wenn man allerdings mit einem Fahrzeug (z.B. auch dem Fahrrad) unterwegs ist, wird der Vorgang an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Es gilt auch als strafbar, wenn der Fahrzeughalter jemanden ans Steuer lässt, der unter dem Einfluss von illegalen Substanzen oder Alkohol steht.
22. Du bist positiv getestet worden und möchtest Dir einen Rechtsbeistand, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, zulegen?
Bei einem positiven oder fragwürdigen Befund solltest Du keine Zeit verlieren und Dich nach Deinen besten Handlungsmöglichkeiten erkundigen!
Das erste Telefonat mit einem Anwalt ist kostenlos (erkundige Dich nach weiteren Kosten).
Wenn Du in Kiel (oder auch woanders) einen kompetenten Anwalt suchst, nimm Kontakt mit uns auf. Wir helfen Dir weiter:
Die Bundesländer handhaben die den Entzug und die Wiedererlangung des Führerscheins betreffende Ausführung der Gesetze auf unterschiedliche Weise.
Die vorangestellten Ausführungen beziehen sich auf Schleswig Holstein. Die Handhabung unterliegt momentan einem schnellen Wandel. Für die Nutzung dieser Informationen übernimmt das Partyprojekt Odyssee keine Haftung.
Wir vermitteln Menschen, in Kurse oder Beratungsgespräche, die Fragen oder Probleme rund um das Thema Führerschein und Konsum haben. Wenn Du eine einzelne Frage hast, kannst Du uns auch eine Email schicken:
