Substanzinformationen zum Thema Lachgas

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Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O) ist geruchlos, nicht entflammbar (es wirkt aber brandfördernd, so brennen z.B. Phosphor, Schwefel oder Kohle in Lachgas so gut wie in Sauerstoff) und hat einen etwas süßlichen Geschmack. Lachgas wird aus Luftballons oder ähnlichem inhaliert. Risikoreicher ist z.B. die Aufnahme aus Sahnespenderkapseln oder Gasflaschen (Gefahr des „Festfrierens“ an der Kapsel bzw. Flasche). Lachgas wirkt analgetisch (schmerzstillend) – betäubend und leicht narkotisch. In höheren Dosen auch dissoziativ (Als dissoziative Wirkungen werden solche von der Trennung des Geistes vom Körper, einer Ich-Auflösung oder ähnliche bezeichnet). Lachgas ist schon Mitte des 19. Jahrhunderts als Narkotikum von Zahnärzten eingesetzt worden. Neben der ärztlichen Anwendung wird es auch als Aufschäummittel in Sahnespendern (Kapseln) und als Treibgas in Spraydosen verwendet.

Wirkungseintritt und Wirkungsdauer:

Der Wirkstoff des Lachgases ist Distickstoffoxid (N2O). Das Gas ist geruchlos, nicht entflammbar und hat einen etwas süßlichen Geschmack. Der Rausch setzt direkt nach der Inhalation des Lachgases ein und dauert von ein paar Sekunden bis zu 3-4 Minuten. Nach ca. 60-90 Minuten ist das Gas wieder komplett vom Körper ausgeschieden worden.

Konsumformen:

  • Lachgas wird aus Luftballons oder ähnlichem inhaliert.
  • Risikoreicher ist z.B. die Aufnahme aus Sahnespenderkapseln oder Gasflaschen (Gefahr des „Festfrierens“ an der Kapsel bzw. Flasche).
  • Luftballons enthalten häufig Talkum, welches die Atemwege schädigt. Nach 1 oder 2 maligen Benutzen ist dieses zwar häufig aus den Ballons eingeatmet worden, das ist aber natürlich nicht sehr gut für die ersten Beiden, die den Ballon benutzen. Deshalb lieber Latexballons kaufen (gibt’s im Internet).

Risikobedingungen:

  • Wenn der Anteil des Lachgases in der Atemluft über 90% beträgt, drohen Bewusstlosigkeit und sauerstoffmangelbedingte Hirn- und Organschäden. Bei zu großem Sauerstoffmangel im Blut und in der Atemluft besteht Erstickungsgefahr.
  • Es wird Entspannung und einem Prickeln am Körper auch Wärme und Glücksgefühle empfunden.
  • Leichte Halluzinationen und weitere optische und akustische Wahrnehmungsveränderungen können auftreten.
  • Euphorie und ein vermindertes Schmerz- und Zeitempfinden.
  • „Grundlose“ Heiterkeit und gefühlte „Schwebezustände“.
  • Übelkeit, Kopfschmerzen, Erschöpfung
  • Taubheits- und Schwindelgefühle.
  • Manche Konsumenten ziehen sich zur Steigerung des Rausches eine Plastiktüte über den Kopf, welches die Erstickungsgefahr erhöht.
  • Beim Konsum aus der Kapsel oder Gasflasche besteht eine erhöhte Gefahr, mit der Lippe an der Gasquelle „festzufrieren“.

Risikobedingungen bei Dauerkonsum:

  • Bei Dauerkonsum besteht die Gefahr das Nervensystem (Lachgas greift in den Wirkmechanismus von Vitamin B12 ein, dem Vitamin, welches für den Nervenschutz verantwortlich ist) und die Zellfunktionen zu schädigen.
  • Koordinationsfähigkeit und Gedächtnisfunktionen können dadurch beeinträchtigt werden.
  • Schädigungen der Hörfunktion (Druckanstieg im Innenohr).
  • Chronische Anwendung kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen.

Mischkonsum mit Lachgas:

Lachgas und Poppers:

Die Kombination führt zu einer noch schlechteren Sauerstoffversorgung des Gehirns.

Lachgas und Alkohol:

In Kombination mit Alkohol kann es bei dem Gebrauch von Lachgas zu Übelkeit und Erbrechen kommen.

Safer Use:

Risikofreien Konsum gibt es nicht! Wer trotzdem konsumiert, sollte sich mit den Safer-Use-Regeln vertraut machen:

  • Konsumiere nicht direkt aus der Kapsel (besser aus dem Luftballon).
  • Ziehe Dir keine Plastiktüte über den Kopf.
  • Konsumiere nicht alleine.
  • Konsumiere möglichst im Liegen.
  • Lege Konsumpausen ein.
  • Achte auf eine gute Vitamin B12-Versorgung.
  • Führe keine verantwortungsvollen Tätigkeiten aus.
  • Atme immer genügend Luft zwischen den Inhalationszügen ein.
  • Bei vorangegangenen Tauchunfällen, Asthma und anderen Atemwegserkrankungen, Herz- und Kreislaufbeschwerden, einer Mittelohrentzündung oder Epilepsie sollte auf die Einnahme von Lachgas verzichtet werden.

Wirkungsweise (Pharmakologie):

Die Wirkungsweise von Lachgas ist nicht vollständig geklärt. Als sicher gilt, dass es eine gefäßerweiternde Wirkung hat.

Rechtliches:

Lachgas unterliegt dem AMG (Arzneimittelgesetz)